kaufen sie einen deutschen führerschein Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten

Deutscher Führerschein

Inhaberinnen und Inhaber deutscher Fahrerlaubnisse (ohne Wohnsitz in Deutschland bzw. des EU/EWR-Raumes) haben einen Anspruch auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines durch eine deutsche Führerscheinstelle.

Die Botschaft ist keine Führerscheinstelle und kann keine Führerscheine ausstellen. Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Führerscheinstelle in Deutschland.

Grundsätzlich ist nach § 73 Abs. 3 FeV jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland zuständig. Empfohlen wird, sich zunächst an die für den letzten Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu wenden, hilfsweise an die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde.

Die Antragsformulare original deutscher führerschein erhalten Sie von der zuständigen Behörde aus Deutschland. Die für den Antrag erforderliche Unterschriftsbeglaubigung können Sie bei der Deutschen Botschaft Manila vornehmen. Weitere Informationen zur Unterschriftsbeglaubigung finden Sie hier:
Unterschriftsbeglaubigung

Internationale Führerscheine werden gem. § 8 der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO) auf Basis gültiger nationaler Führerscheine ausgestellt. Zuständig ist jeweils die letzte zuständige Behörde, d.h. die Behörde des letzten inländischen Wohnortes. Es gelten die Antragsbestimmungen für den regulären Führerschein.

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